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Widerruf und Stornierung

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Zwei Dinge, die oft verwechselt werden — sie haben nichts miteinander zu tun und werden hier deshalb getrennt behandelt.

1. Das gesetzliche Widerrufsrecht

Ob für diese Veranstaltungen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ist noch nicht geklärt. Deshalb steht hier bewusst KEINE Widerrufsbelehrung: Eine Belehrung über ein Recht, das es womöglich gar nicht gibt, wäre irreführend — eine fehlende Belehrung über ein Recht, das besteht, wäre ein Fehler mit Folgen.

Der Grund für die offene Frage: Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin vorgesehen ist, kann das Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB ausgeschlossen sein. Ein Padel-Nachmittag an einem festen Datum fällt möglicherweise darunter. Ob das hier zutrifft und wie die Information dann lauten muss, ist eine Rechtsfrage und keine Programmierfrage.

2. Stornierung durch Teilnehmende

Davon zu unterscheiden ist die Stornierung: eine vertragliche Regelung, die VERA selbst festlegt — ob eine Buchung abgesagt werden kann, bis wann, zu welchen Kosten und wie das Geld zurückkommt. Sie gilt unabhängig davon, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, und gehört in die Geschäftsbedingungen.

Beide Texte sollten vor der Veröffentlichung von einer fachkundigen Person geprüft werden. Das gilt besonders, weil Minderjährige teilnehmen und später Zahlungen abgewickelt werden.