Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an öffentlich angebotenen Veranstaltungen, die Adam Maurice Lasarzik, Mühlenstr. 8a, 14167 Berlin (im Folgenden „VERA“) über den Ticketshop auf veraevents.de schließt. Sie gelten unabhängig davon, ob die buchende Person als Verbraucher oder als Unternehmer handelt; Unternehmen, Schulen und andere Organisationen können Tickets für öffentlich angebotene Veranstaltungen zu diesen Bedingungen erwerben.
1.2 Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen dieser Bedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern; sie sind jeweils ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Im Übrigen gelten diese Bedingungen für alle Buchenden gleichermaßen.
1.3 Für individuell beauftragte Veranstaltungen — insbesondere Firmen- und Schulveranstaltungen, die auf Anfrage geplant und abgestimmt werden — gelten nicht diese Bedingungen, sondern gesonderte, im Einzelfall vereinbarte Bedingungen. Solche Veranstaltungen werden nicht über den Ticketshop gebucht, sondern auf Anfrage per E-Mail vereinbart (siehe „Für Unternehmen“ bzw. „Für Schulen“).
1.4 „Veranstaltung“ ist das jeweils auf der Website beschriebene Angebot. „Anmeldung“ ist die Buchung eines oder mehrerer Plätze durch eine Person. „Teilnehmende“ sind die in der Anmeldung namentlich benannten Personen.
1.5 Abweichende Bedingungen der anmeldenden Person werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VERA stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
2. Welche Leistung geschuldet ist
2.1 Was eine Veranstaltung umfasst, ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung auf der jeweiligen Eventseite zum Zeitpunkt der Anmeldung. Diese Beschreibung ist maßgeblich.
2.2 Leistungen wie Betreuung durch einen Trainer, die Bereitstellung von Schlägern und Bällen oder Speisen und Getränke sind nur dann im Preis enthalten, wenn die Eventseite sie ausdrücklich als enthalten ausweist. Sind sie dort nicht genannt, sind sie nicht geschuldet.
2.3 Allgemeine Darstellungen auf der Startseite, in Kurztexten oder in Werbematerial beschreiben das Angebot, begründen aber für sich genommen keinen Anspruch auf eine bestimmte Einzelleistung.
2.4 Steht für eine Veranstaltung noch kein Termin fest, ist das auf der Eventseite als solches gekennzeichnet. Eine solche Veranstaltung ist eine reine Ankündigung: Sie kann noch nicht gebucht werden. Erst wenn Datum und Uhrzeit feststehen und auf der Eventseite angegeben sind, ist eine Anmeldung möglich.
3. Wie der Vertrag zustande kommt
3.1 Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anmeldung.
3.2 Die Anmeldung läuft über diese Schritte: Auswahl der Veranstaltung und der Teilnehmenden, wobei der Gesamtpreis laufend angezeigt wird; Eingabe der Kontakt- und Teilnehmerdaten; Anzeige einer Übersicht mit allen Einzelposten und dem Gesamtbetrag; Absenden der Anmeldung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“, nachdem das Häkchen „Ich akzeptiere die AGB.“ gesetzt wurde; Weiterleitung auf die gesicherte Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters; nach erfolgreicher Zahlung die Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.
3.3 Mit dem Absenden der Anmeldung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald VERA die Anmeldung bestätigt. Die Bestätigung erfolgt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen nach Eingang der Zahlung, bei kostenlosen Veranstaltungen unmittelbar nach dem Absenden.
3.4 Nach Eingang der Zahlung wird die Anmeldung unverzüglich elektronisch bestätigt. Diese Bestätigung ist zugleich die Annahme des Angebots.
3.5 Mit dem Absenden wird kein Platz reserviert. Die Anmeldung wird erst gespeichert, wenn die Zahlung eingegangen ist; bis dahin werden Ihre Angaben ausschließlich verschlüsselt an den Zahlungsvorgang übergeben und nicht bei VERA gespeichert. Wird der Bezahlvorgang abgebrochen oder nicht innerhalb von 30 Minuten abgeschlossen, entsteht keine Anmeldung und es wird nichts abgebucht; für eine Teilnahme ist das Anmeldeformular dann erneut auszufüllen.
Zwischen dem Absenden und dem Eingang der Zahlung können die letzten freien Plätze anderweitig vergeben werden. Kommt aus diesem oder einem anderen Grund kein Vertrag zustande, obwohl eine Zahlung eingegangen ist, wird der gezahlte Betrag unverzüglich und vollständig auf demselben Weg erstattet, über den gezahlt wurde. Sie müssen dafür nichts veranlassen; VERA teilt Ihnen die Erstattung per E-Mail mit.
3.6 Der Vertragstext wird bei VERA gespeichert. Die Bestätigungsmail enthält die Daten der Anmeldung. Diese Teilnahmebedingungen sind jederzeit auf der Website abrufbar.
3.7 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
3.8 Eine Anmeldung ist erst mit vollständiger Zahlung verbindlich angenommen. Solange nicht bezahlt ist, besteht kein Anspruch auf einen Platz.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die auf der jeweiligen Eventseite angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung.
4.2 VERA ist Kleinunternehmen im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch keine ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
4.3 Der Gesamtpreis wird vor dem Absenden der Anmeldung vollständig angezeigt. Zusätzliche Kosten fallen nicht an; insbesondere werden keine Buchungs-, Service- oder Zahlungsgebühren erhoben.
4.4 Die Zahlung erfolgt über den auf der Bezahlseite angebotenen Weg. Die Zahlungsdaten geben Sie unmittelbar beim Zahlungsdienstleister ein; sie erreichen die Website von VERA zu keinem Zeitpunkt.
4.5 Der Gesamtbetrag ist mit dem Absenden der Anmeldung fällig.
5. Wer teilnehmen darf
5.1 Die Teilnahme setzt eine wirksame Anmeldung und die vollständige Zahlung voraus.
5.2 Für einzelne Veranstaltungen können auf der Eventseite besondere Voraussetzungen genannt sein, etwa ein Mindestalter oder eine Zielgruppe. Diese Angaben sind verbindlich.
5.3 Die Teilnahme setzt eine dem Angebot entsprechende gesundheitliche Eignung voraus. Siehe Ziffer 10.
6. Anmeldung Minderjähriger
Minderjährige dürfen an einer Veranstaltung nur mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen. Die anmeldende beziehungsweise unterschreibende Person bestätigt, erziehungsberechtigt und zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein. Soweit die Zustimmung einer weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich ist, muss diese ebenfalls vorliegen. Vertragspartner ist die anmeldende erziehungsberechtigte Person, nicht die minderjährige teilnehmende Person.
Die von VERA Events bereitgestellte Einverständniserklärung muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und spätestens beim Check-in abgegeben werden. Liegt die erforderliche Erklärung bei Veranstaltungsbeginn nicht vor, kann die Teilnahme des Minderjährigen abgelehnt werden. Gesetzliche und vertragliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
VERA übernimmt keine Aufsicht über minderjährige Teilnehmende. Es gibt kein von VERA festgelegtes Mindestalter. Minderjährige dürfen die Veranstaltung jederzeit selbstständig verlassen; eine Abmeldung ist dafür nicht erforderlich. VERA erfasst beim Ankommen, wer erschienen ist, überwacht aber nicht, wer das Gelände wann verlässt. Eine Abholung durch VERA und eine Beaufsichtigung bis zum Eintreffen der erziehungsberechtigten Person finden nicht statt. Für die Organisation des Hin- und Rückwegs ist die erziehungsberechtigte Person verantwortlich; mit der Anmeldung stimmt sie diesem Ablauf zu. Die angegebene Mobilnummer dient als Notfallkontakt.
Statt einer Aufsichtsübernahme schuldet VERA jeder teilnehmenden Person eine Sicherheitseinweisung vor dem ersten Spielen sowie erkennbare Ansprechpersonen, die bei einer erkannten Gefahr eingreifen.
Minderjährige Teilnehmer müssen die Sicherheits-, Verhaltens- und Hausregeln sowie die Anweisungen des Veranstaltungs-, Betreuungs- und Hallenpersonals beachten. Bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Bei einem Unfall oder akuten gesundheitlichen Problem dürfen angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet und bei Bedarf Rettungsdienst oder ärztliche Hilfe verständigt werden. Die erziehungsberechtigte Person beziehungsweise der angegebene Notfallkontakt wird schnellstmöglich informiert.
Für die Haftung von VERA Events gilt Ziffer 11.
7. Stornierung durch Teilnehmende
7.1 Sie können eine Buchung bis 24 Stunden vor dem angekündigten Beginn der Veranstaltung kostenlos stornieren. Erstattet wird der vollständige gezahlte Betrag.
7.2 Die Stornierung erfolgt über den Link in der Bestätigungsmail. Er führt zu einer Seite, die die Buchung anzeigt; storniert wird erst mit einem Klick auf die dortige Schaltfläche. Der Betrag wird unmittelbar zur Rückerstattung angewiesen — auf demselben Weg, über den gezahlt wurde. Je nach Zahlungsdienstleister und Bank kann die Gutschrift einige Werktage dauern. Der Platz wird sofort wieder frei.
7.3 Ist die Bestätigungsmail nicht mehr auffindbar, genügt eine Nachricht an kontakt@veraevents.de.
7.4 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 7.1 und bei Nichterscheinen ist eine Stornierung über den Link nicht mehr möglich, und es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. VERA muss sich jedoch anrechnen lassen, was an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vergabe des Platzes erlangt wird. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass VERA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ermäßigt sich der einbehaltene Betrag entsprechend. Wenden Sie sich dafür an kontakt@veraevents.de.
7.5 VERA kann im Einzelfall eine kulantere Lösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Wenden Sie sich in jedem Fall an kontakt@veraevents.de — auch nach Ablauf der Frist.
7.6 Ein gebuchter Platz kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Das ist auch nicht erforderlich: Wer verhindert ist, storniert nach Ziffer 7.1 kostenlos; die andere Person meldet sich selbst an, solange Plätze frei sind.
7.7 Diese Bedingungen legt VERA selbst fest. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (siehe Ziffer 13) besteht unabhängig davon und wird durch sie nicht eingeschränkt.
8. Absage und Programmänderungen
8.1 Muss eine Veranstaltung ausfallen, wird allen Angemeldeten automatisch der volle Betrag erstattet, ohne dass dafür etwas beantragt werden muss. Die Absage wird so früh wie möglich per E-Mail mitgeteilt.
8.2 VERA kann eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die VERA nicht zu vertreten hat — insbesondere bei Ausfall der Veranstaltungsstätte, behördlichen Anordnungen, Unwetter oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt. Es gilt Ziffer 8.1.
8.3 Eine Verlegung bereits gebuchter Veranstaltungen auf einen anderen Termin findet nicht statt. Kann eine Veranstaltung zum angekündigten Termin nicht stattfinden, wird sie nach Ziffer 8.1 abgesagt und der volle Betrag erstattet. Ein neuer Termin wird als eigene Veranstaltung veröffentlicht, für die Sie sich freiwillig neu anmelden können. Eine Übertragung Ihrer Buchung auf einen anderen Termin erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
8.4 VERA kann den Ablauf einer Veranstaltung ändern, soweit die Änderung den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigt und für Sie zumutbar ist. Das gilt insbesondere für die zeitliche Einteilung, die Reihenfolge der Programmpunkte und den Wechsel einzelner Betreuungspersonen.
8.5 Fällt eine auf der Eventseite ausdrücklich als enthalten ausgewiesene Einzelleistung ersatzlos aus, können Sie eine angemessene Minderung des Preises verlangen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 11.
9. Ihre Pflichten vor Ort und persönliche Gegenstände
9.1 Den Anweisungen des Veranstaltungs-, Betreuungs- und Hallenpersonals ist Folge zu leisten, soweit sie der Sicherheit, dem geordneten Ablauf oder dem Schutz anderer dienen.
9.2 Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Sie ist vor Ort aushängend oder auf Nachfrage einsehbar. Bei Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und der Hausordnung gilt für die Nutzung der Räume und Anlagen die Hausordnung.
9.3 Sportgeräte und Einrichtungen sind bestimmungsgemäß und sorgfältig zu benutzen.
9.4 Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Sportausrüstung und Wertsachen sind Sie selbst verantwortlich; Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. VERA nimmt keine Gegenstände zur Verwahrung an — es gibt weder eine Garderobe noch eine Annahmestelle. Stellt die Veranstaltungsstätte Schließfächer bereit, erfolgt deren Nutzung eigenverantwortlich; VERA betreibt sie nicht. Für Fundsachen gelten die Regeln der Veranstaltungsstätte. Für die Haftung von VERA gilt Ziffer 11.
9.5 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Ziffer, bei Missachtung von Sicherheitsanweisungen sowie dann, wenn Sie sich selbst oder andere Personen gefährden, kann VERA Sie von der weiteren Teilnahme ausschließen und vom Veranstaltungsgelände verweisen. Bei einer Gefährdung kann der Ausschluss ohne vorherigen Hinweis erfolgen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht, soweit der Ausschluss berechtigt war.
9.6 Bei minderjährigen Teilnehmenden wird die erziehungsberechtigte Person über einen Ausschluss unverzüglich unter der als Notfallkontakt angegebenen Mobilnummer informiert. Auch in diesem Fall gilt Ziffer 6: Minderjährige dürfen die Veranstaltung selbstständig verlassen; eine Abholung durch VERA oder eine Beaufsichtigung bis zum Eintreffen der erziehungsberechtigten Person findet nicht statt.
10. Gesundheitliche Eigenverantwortung
10.1 Die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen setzt eine entsprechende gesundheitliche Eignung voraus. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie an einer Veranstaltung teilnehmen. VERA führt keine Gesundheitsprüfung durch und schuldet keine solche.
10.2 Bestehen Zweifel an der eigenen Belastbarkeit, sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
10.3 Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Sicherheit während der Veranstaltung erheblich sind, sollten dem Betreuungspersonal vor Beginn mitgeteilt werden. Die Mitteilung ist freiwillig.
10.4 Diese Ziffer schränkt die Haftung von VERA nicht ein. Insbesondere bleiben die Pflichten von VERA zur Verkehrssicherung, zur ordnungsgemäßen Einweisung und zur Bereitstellung geeigneter Ausrüstung unberührt.
11. Haftung
11.1 VERA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von VERA oder einer Person beruhen, deren VERA sich zur Erfüllung bedient, für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von VERA oder einer solchen Person beruhen, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VERA nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Solche Pflichten sind insbesondere: die Veranstaltung zum angekündigten Zeitpunkt am angekündigten Ort durchzuführen; die auf der Eventseite als enthalten ausgewiesenen Leistungen zu erbringen; eine für die Veranstaltung geeignete Veranstaltungslocation sorgfältig auszuwählen und bekannt gewordene Mängel an Fläche oder Ausrüstung nicht zu verschweigen — die Verkehrssicherungspflicht für Gebäude, Bodenbeläge, fest installierte Einrichtungen sowie für die von der Location gestellte Ausrüstung liegt beim Betreiber der Anlage (Ziffer 12.1); in die Nutzung der Anlage und der Ausrüstung ordnungsgemäß einzuweisen, insbesondere durch eine Sicherheitseinweisung vor dem ersten Spielen; den gezahlten Betrag nach Ziffer 7 und 8 zurückzuerstatten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung von VERA für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Diese Ziffer 11 gilt auch zugunsten der Mitarbeitenden, Betreuungspersonen und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VERA.
11.5 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit diesen Bedingungen nicht verbunden.
12. Veranstaltungsstätte und weitere Beteiligte
12.1 Veranstaltungen finden in Räumen und auf Anlagen statt, die VERA nicht selbst betreibt. Betreiberpflichten der jeweiligen Anlage — insbesondere die Verkehrssicherungspflicht für Gebäude, Bodenbeläge und fest installierte Einrichtungen — treffen den Betreiber der Anlage.
12.2 VERA bleibt verantwortlich für die eigene Leistung: Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die sorgfältige Auswahl einer geeigneten Veranstaltungsstätte. Trainer-, Einweisungs- und Betreuungspersonal vor Ort kann je nach Veranstaltung von VERA oder von der Veranstaltungsstätte gestellt werden; die Eventseite der jeweiligen Veranstaltung weist das aus. VERA schuldet die Sicherheitseinweisung als Ergebnis, unabhängig davon, wer sie durchführt.
12.3 Diese Ziffer stellt die Verantwortungsbereiche klar; sie beschränkt die Haftung von VERA nach Ziffer 11 nicht.
13. Widerrufsrecht
13.1 Für die über die Website buchbaren Veranstaltungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht: Es handelt sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin vorgesehen ist (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB). VERA verkauft Tickets ausschließlich für Veranstaltungen mit feststehendem Termin. Auf den Ausschluss wird vor Abgabe der Bestellung hingewiesen; die Einzelheiten stehen in der gesonderten Information „Widerruf und Stornierung“.
13.2 Das freiwillige Stornierungsrecht nach Ziffer 7 besteht unabhängig davon. Es geht der Sache nach weiter als ein Widerrufsrecht: Bis 24 Stunden vor Beginn wird der volle Betrag ohne Abzug erstattet.
14. Vertragsdauer
Der Vertrag ist auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung gerichtet und endet mit deren Durchführung, mit einer wirksamen Stornierung oder mit einer Absage. Ein Dauerschuldverhältnis entsteht nicht; eine Kündigung ist daher nicht erforderlich.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
15.2 Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16. Verbraucherstreitbeilegung
VERA nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
17.2 Änderungen dieser Teilnahmebedingungen gelten nur für Anmeldungen, die nach ihrem Inkrafttreten abgegeben werden. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei der Anmeldung einbezogene Fassung.
17.3 Stand dieser Bedingungen: 30. September 2026.
18. Foto- und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen können VERA Events und die jeweilige Veranstaltungsstätte Übersichtsaufnahmen anfertigen und veröffentlichen. Was das im Einzelnen bedeutet, wer dafür verantwortlich ist und wie Sie widersprechen können, steht auf der Seite „Hinweise zu Aufnahmen“ sowie in der Datenschutzerklärung.